"Gut Recht bedarf der Hilfe"
- lehrt uns ein bekanntes Sprichwort. Diese Hilfe fängt nicht erst an, wenn "das Kind schon in den Brunnen gefallen" ist und bereits gerichtliche Verfahren eingeleitet sind. Viel Ärger und Kosten lassen sich sparen, wenn frühzeitig Regelungen getroffen werden, die mögliche Streitigkeiten von vornherein verhindern helfen. Dies können beispielsweise im Familienrecht interessengerechte Eheverträge oder Scheidungsfolgenvereinbarungen, im Erbrecht vorausschauende Testamente oder Erbverträge oder im Mietrecht individuelle Mietverträge sein. Gerne berate ich Sie bei der Erstellung dieser und anderer Vereinbarungen - von den ersten Grundüberlegungen über die konkrete Ausgestaltung und Verhandlung bis zur abschließenden Formulierung.
Kommt es doch einmal zum Streit, sollte das oberste Ziel darin liegen, die Auseinandersetzung effizient sowie zeit- und kostensparend bereits außergerichtlich zu beenden. Hierbei bewerte ich die Chancen und Risiken für Sie und setze mich beharrlich für Ihre Interessen ein, um ein günstiges Verhandlungsergebnis zu erreichen. Ist ein solches Ergebnis erreicht, achte ich darauf, dass es verbindlich und rechtssicher festgehalten wird.
Wenn es erforderlich und wirtschaftlich sinnvoll ist, führe ich für Sie gerichtliche Verfahren und setze Ihre Rechte konsequent durch - gegebenenfalls auch mit Hilfe von Prozesskostenhilfe. Sorgfältige Prozessführung und die Berücksichtigung Ihrer individuellen Interessen sind hierbei selbstverständlich.
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