- Rechtsanwältin Tessa Ridder -
 

Rechtsgebiete

Detailliertes Fachwissen, Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und die für ausführliche Beratung erforderliche Erfahrung lassen sich nur bei einer gewissen Spezialisierung erreichen. Ich bin deshalb ausschließlich zivilrechtlich tätig und habe mich auf einige Bereiche spezialisiert.

Als Fachanwältin für Familienrecht stehe ich Ihnen bei allen familienrechtlichen Problemen zur Seite. Hierunter fallen beispielsweise

  • die Erstellung von Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • die Erstellung von Eheverträgen
  • Scheidungssachen einschließlich aller Scheidungsfolgen
  • Vermögensauseinandersetzungen zwischen Ehegatten und nichtehelichen Lebenspartnern
  • Unterhaltsrecht (Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, etc.)
  • Versorgungsausgleich
  • Sorge- und Umgangsrecht
  • Betreuungsrecht.

Eng verzahnt mit dem Familienrecht ist das Erbrecht. So sollten beispielsweise Eheverträge und Testamente aufeinander abgestimmt sein. Dem Erbrecht unterfallen unter anderem

  • die Erstellung von Testamenten und Erbverträgen
  • die Erstellung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
  • die Beratung des Erben (Rechte und Pflichten, Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft)
  • die Durchsetzung von Auskunfts- und Pflichtteilsansprüchen
  • sonstige Erbstreitigkeiten
  • die Beantragung von Erbscheinen
  • die Unternehmensnachfolge

Einen weiteren Schwerpunkt meiner Tätigkeit bilden das Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Ich berate und vertrete sowohl Mieter als auch Vermieter und Wohnungseigentümer, beispielsweise bei

  • der Erstellung von Mietverträgen
  • Kündigung und Räumungsrechtstreitigkeiten
  • Fragen zur Betriebskostenabrechnung
  • Fragen zu Schönheitsreparaturen
  • Mieterhöhungen
  • WEG-Streitigkeiten

Hinzu kommen die Beratung und Vertretung in Bereichen des allgemeinen Vertragsrechts und zunehmend auch des Arbeitsrechts. Selbstverständlich setze ich auch Ihre Ansprüche nach Verkehrs- und anderen Unfällen durch und übernehme die Korrespondenz mit dem gegnerischen Versicherer.